Residencia Provisional |
Requisiten zur Beantragung der Residencia Provisional
- Zwei (2) Fotokopien des Visums oder der Touristenkarte mit der Sie ins Land gekommen sind. Sollten Sie diese verloren haben, beantragen Sie bitte ein Zertifikat der Einreise (Kasse Nr. 2)
- Geburtsurkunde, falls die Geburtsurkunde in einer Fremdsprache ist, bitte ins spanische übersetzen lassen von einem zugelassenen gerichtlichen Übersetzer. Die Übersetzung muss auf der "Procuraduria General" legalisiert werden.
Plus eine (1) Fotokopie des Originals. - Falls Sie verheiratet sind, die Heiratsurkunde. Falls die Geburtsurkunde in einer Fremdsprache ist, bitte ins spanische übersetzen lassen von einem zugelassenen gerichtlichen Übersetzer. Die Übersetzung muss auf der "Procuraduria General" legalisiert werden.
Plus eine (1) Kopie des Originals. - "Carta de Garantia" Garantieerklärung - in der Form einer eidesstattlichen Erklärung - vor einem dominikanischen Notar durch eine/n wirtschaftlich solvente/n dominikanische/n Staatsangehörige/n oder Ausländer/in mit permanenter Residencia. Darin übernimmt der/die Garant/in die Verantwortung für die moralische und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des/r Gesuchstellers/in und verpflichtet sich gegenüber den dominikanischen Behörden zur Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes im Land sowie der Auslagen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zwangsausschaffung aufgrund der Verletzung dominikanischer Gesetze. Diese notariell beglaubigte Erklärung muss durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik beglaubigt werden.
Plus drei (3) Fotokopien - Wenn der/die Garant/in weder der/die Vater/Mutter noch der/die Ehegatte/in des/der Gesuchstellers/in ist, muss von ihm/ihr in Gegenwart von zwei Zeugen/innen zusätzlich zur oben erwähnten Garantieerklärung vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung über die eigene wirtschaftliche Solvenz abgegeben werden (nicht über diejenige des/der Gesuchstellers/in), die durch die Generalstaatswaltschaft der Republik beglaubigt werden muss. Entsprechende Dokumente zum Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz des/der Garanten/in müssen zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung eingereicht werden. (Bankbestätigungen, Firmendokumente, Grundstückstitel etc.)
- Antragsformular fuer die Residencia (Kasse Nr. 5, RD$ 100 - Stand Juni 2009), komplett ausgefüllt.
Plus drei (3) Fotokopien - beidseitig. - "Certificado de Buena Conducta" - Führungszeugnis, ausgestellt durch die Procuraduría Fiscal del Distrito Nacional (wird für minderjährige Ausländer/innen nicht verlangt). Seit kurzem stellt die Nationale Polizei keine Führungszeugnisse mehr aus.
- Komplettes medizinisches Gutachten durch das "Departamento Medico" (RD$ 3,800 - Stand Juni 2009). Das Gesundheitszeugnis gilt für ein (1) Jahr. Man muss eine Autorisierung beantragen beim Departamento De Extranjeria, mit zwei (2) Fotokopien des Passes und Kopie des Visums oder der Touristenkarte, mit der man ins Land gekommen ist.
- Sechs (6) Phografien 2x2. Vier von vorne und zwei von der Seite.
- Zwei (2) Fotokopien vom kompletten Pass.
- Fotokopie der Cedula des Garanten und der Zeugen.
- RD$ 1000 (Stand Juni 2009) Einzahlung für die Bearbeitung des Antrags (Kasse Nr. 6).
Siehe auch:
Allgemeine Informationen Residencia Allgemein
Weitere Informationen zur Residencia Definitiva
Angaben über die von der Einwanderungsbehörde bei der Ausstellung von Residencias erhobenen Gebühren enthält die folgende Webseite: www.migracion.gov.do - hier dann auf "servicios" und dann "Extranjeria" gehen.
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